Sie bekommen die Gesamtforderung vollständig ausbezahlt. Die angefallenen erstattungsfähigen Inkassokosten analog dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz) sind vom Schuldner zu erstatten.
Die Inkasso Plus GmbH ist eine vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main registrierte Inkassodienstleisterin nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.