Zwangsvollstreckung.

Mit dem erwirkten Vollstreckungstitel werden wir nun die Zwangsvollstreckung einleiten und vorhandenes Vermögen des Schuldners pfänden und ggfs. verwerten lassen:

 

  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Rentenpfändung
  • Austauschpfändung
  • Eintragung Zwangssicherungshypothek
  • Zwangsversteigerung
  • Zwangsverwaltung