Zwangsvollstreckung.
Mit dem erwirkten Vollstreckungstitel werden wir nun die Zwangsvollstreckung einleiten und vorhandenes Vermögen des Schuldners pfänden und ggfs. verwerten lassen:
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Rentenpfändung
- Austauschpfändung
- Eintragung Zwangssicherungshypothek
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung